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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Hundehalter und Hundeloft / Kynoart gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Hundehalter, Hundeloft / Kynoart den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Hundeloft / Kynoart zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

3. Vertragsinhalt
Hundeloft / Kynoart verpflichtet sich mit bestem Wissen und Gewissen und der gebotenen Sorgfalt sich um den anvertrauten Hund zu kümmern. Dies beinhaltet unter anderem auch, dafür besorgt zu sein, dass der Hund nicht unnötigem Stress oder Überforderung ausgesetzt wird.

Wir füttern selbstverständlich auch auf Wunsch. Bitte bringen Sie das Futter selbst mit. Ansonsten haben wir vor Ort ein Trockenfutter, das gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden kann.

Wenn nötig und gewünscht, werden dem Hund mitgebrachte Medikamente verabreicht. Die richtigen Dosierungsangaben sind Sache des Besitzers.

Bitte informieren Sie uns über alle wichtigen Daten in der schriftlichen Vereinbarung. Nur so können wir einen seriösen und sicheren Aufenthalt Ihres Hundes gewährleisten.

Hunde müssen sozial verträglich sein mit anderen Hunden, da sie in der Gruppe gehalten werden.

4. Impfungen/Entwurmung

 

Der Hund muss nach Empfehlung des Tierarztes geimpft und entwurmt sein.

Hundeloft / Kynoart bewahrt eine Kopie des Impfausweises zusammen mit dem Anmeldeformular auf.

Das Tier sollte gegen Flöhe geschützt sein und darf keine ansteckende Krankheiten haben.

Den Hund bitte jeweils entwurmen, wenn der Hund zwei aufeinander folgende Tage nicht zu uns in die Betreuung kommt. (z.B. am Wochenende).

5. Notfälle

Sollte während dem Aufenthalt im Hundeloft, der Hund einen Unfall haben oder krank werden, erlaubt sich das Hundeloft-Team (nach Möglichkeit in Rücksprache mit dem Hundehalter), einen nahegelegenen Tierarzt zu konsultieren. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Besitzers.

6. Läufigkeit

Hündinnen können während der Läufigkeit nicht in die Betreuung aufgenommen werden. Ist eine Hündin läufig, wird jegliche Haftung und Verantwortung für eine unerwünschte Empfängnis abgelehnt.

 

7. Rüden

Wir nehmen keine intakten Rüden in die Betreuung auf.

8. Preise

Die aktuellen Preise sind auf der Homepage „Hundeloft“ ersichtlich.

9. Hol und Bringzeiten

Bringen zwischen 07:00 bis 09:00 Uhr, andere Bringzeiten nur nach Vereinbarung und einem Zuschlag von 15.-

Über den Mittag zwischen 12:00 bis 14:00 Uhr ist holen und bringen nicht möglich.

Holen bis 17:30 Uhr.

Für Hunde, die nach 17:30 Uhr abgeholt werden, wird ein Zuschlag von 15.- pro angebrochene halbe Stunde in Rechnung gestellt.

10. Betreuungstage

Gewünschte Betreuungstage sind jeweils bis am Freitag 12:00 Uhr der Vorwoche zu melden.

Zu spät gemeldete Wünsche oder Verschiebungen während der laufenden Woche, werden mit 10.- berechnet.

11. Markieren / Unsauberkeit

Wir behalten uns vor, Hunde die Indoor ständig und übermässig markieren, von der Betreuung auszuschliessen.

12, Versäuberung

Hunde sind dem Hundeloft versäubert zu übergeben. Wir behalten uns vor, Hunde die zum wiederholten Mal unversäubert übergeben werden, von der Betreuung auszuschliessen oder eine Gebühr von 10.- zu verlangen.

 

13. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für den Probetag ist vor Beginn der Betreuung zu entrichten. Bei regelmässiger Betreuung wird jeweils per Ende des Monats die Abrechnung per E-Mail (wenn nicht anders gewünscht) versendet und ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen, oder per Twint oder bar zu begleichen.

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, erlauben wir uns, den Hund erst wieder zu betreuen, wenn die offenen Rechnungen vollständig bezahlt sind.

Für ausstehende Rechnungen wird ein Verzugszins von 5% verrechnet.

14. Annullationen
Vereinbarte Betreuungen müssen unter der Woche zwingend spätestens 24 Stunden vor dem Aufenthalt annulliert werden.

Annullationen für den Montag, müssen spätestens am Samstagabend der Vorwoche bis um 19 Uhr gemeldet werden. Bei verspäteten oder zu kurzfristigen Absagen (auch aus gesundheitlichen Gründen), wird der volle Tagespreis plus der vereinbarten Zusatzleistungen verrechnet.

Ferienabwesenheiten des Hundes, sind spätestens 1 Woche vor Ferienbeginn zu melden.

Ansonsten werden alle geplanten Betreuungstage mit dem vollen Tagespreis plus der vereinbarten Zusatzleistungen verrechnet.

Vereinbarte Ferienbetreuungen müssen bis spätestens 1 Woche vor Betreuungsbeginn annulliert werden. Verspätete Annullierungen, oder nicht angetretene Aufenthalte werden mit dem vollen Tagespreis plus der vereinbarten Zusatzleistungen verrechnet.

Einstehende Kosten (Hundehalter) bei Betreuungsausfall durch Krankheit oder Unfall seitens Hundeloft, werden nicht von Hundeloft / Kynoart übernommen.

Die Betreuungsvereinbarung zwischen dem Hundehalter und Hundeloft / Kynoart ist gültig bis auf schriftlichen Widerruf seitens einer der beiden Parteien.

15. Bild und Filmmaterial

Während der Betreuung im Hundeloft werden immer wieder mal Bilder oder Filmaufnahmen im Bereich des Betriebes von den zu betreuenden Hunden gemacht. Dieses Material verwendet Hundeloft für Social Media, Homepage und Werbematerial. Sollte dies vom eigenen Hund nicht erwünscht sein, bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.

 

16. Haftpflichtversicherung, Haftung im Schadenfall
Der Hundehalter muss über eine gültige Haftpflichtversicherung mit Deckung für den Hund verfügen, sollte der Hunde entlaufen oder Schäden an Drittpersonen oder fremdem Eigentum verursachen.

Der Hundehalter verpflichten sich, nur ein gesundes Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt und ungezieferfrei ist in die Betreuung zu übergeben.

Über allfällige Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten oder Parasiten muss zwingend und umfassend informiert werden. Für Schäden, die durch Verschweigen derselben entstehen, haftet der Hundehalter.

Halsbänder sind dem Hund so anzulegen, dass er nicht entschlüpfen kann. Für Hunde, die wegen zu lockeren Halsbändern auf die Strasse rennen, wird keine Haftung übernommen.

Der Hund muss gechipt sein. Der Impfausweis muss spätestens am Probetag im Original vorgewiesen werden.

Eine Kopie des Impfausweises gehört zu unseren Unterlagen.

Listenhunden dürfen (leider) nicht betreut werden.

Der Hundehalter ist verpflichtet alle Angaben in der Vereinbarung / Anmeldung wahrheitsgetreu anzugeben. Wurden Angaben verschwiegen oder nicht wahrheitsgetreu angegeben, so haftet der Hundehalter vollumfänglich für die durch seinen Hund verursachten Schäden an Menschen und Objekten.

Auch bei aller Sorgfalt, kann es passieren, dass ein Hund entweicht oder auch einmal in eine Rauferei involviert ist. Diesbezüglich besteht seitens Hundehalter kein Schadenersatzanspruch gegenüber Hundeloft / Kynoart.

Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall, kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln seitens Hundeloft / Knyoart kein Schadenersatz seitens des Hundehalters verlangt werden. Sollte ein Hund in Folge einer Naturkatastrophe oder eines Feuers in der abgeschlossenen und eingezäunten Hundepension umkommen, besteht seitens des Hundehalters kein Schadenersatzanspruch.


I. Eine Haftung durch Hundeloft / Kynoart tritt nur ein, wenn ein Schaden
(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) verursacht wurde oder
(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Hundeloft / Kynoart zurückzuführen ist.

II. Haftet Hundeloft / Kynoart gemäß Abs. I. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nur aufgrund einfacher Fahrlässigkeit, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen Hundeloft / Kynoart bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

III. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. I. und II. gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Hundeloft / Kynoart.

IV. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer dem Hundeloft / Kynoart zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des zu betreuenden Hundes. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.

V. Die gesetzliche Haftung des Hundehalters bleibt von obigen Regelungen unberührt. Die gesetzlichen Beweislastregeln werden von obigen Regelungen ebenfalls nicht zum Nachteil des Hundehalters geändert.

 

Die jeweils aktuelle Version der AGB’s finden Sie unter www.hundeloft.dog, diese kann von uns jederzeit angepasst werden.

 

Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Standort der Unternehmung. Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht.



Stand: 09.12.2023

Hundeloft / Kynoart

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